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Toranlagen-Service

Schließkantenmessung an kraftbetätigten Toranlagen gemäß ASR A1.7

 

Mit Geltendwerdung der aktuellsten Regelungen der Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.7 existiert kein Bestandsschutz mehr für Toranlagen. Eine unsichere Anlage ist eine unsichere Anlage - egal wie alt sie ist.

 

Wenn ein Betreiber auf einen festgestellten und verständlich und klar mitgeteilten Mangel nicht reagiert, haftet er im Schadensfall. Je nach Schwere des Mangels und des Körperschadens kommt auch eine strafrechtliche Verantwortung in Betracht (fahrlässige Körperverletzung). Falls der Betreiber oder Eigentümer einen mit der notwendigen Sorgfalt ausgewählten Erfüllungsgehilfen beauftragt hat (z.B. Verwalter, Facility Manager), haftet im Schadensfall der Erfüllungsgehilfe.

 

Der Gesetzgeber schreibt eine Messung und Bewertung der Hauptschließkanten der Toranlage vor. Wir sind bei der Prüfung der Tore  verpflichtet, sämtliche Vorgaben und Normen, die dem sicheren Betrieb einer Toranlage dienen, zu erfüllen.

 

Die strengen Grenzwerte an den Hauptschließkanten können Neuanlagen unter optimalen Laborbedingungen erreichen. Eine über mehrere Jahre im harten Betrieb befindliche Toranlage kann solche Werte oft nicht mehr erzielen.

Der BVT Verband Tore hat zusammen mit den gesetzgebenden Gremien ein vereinfachtes Messverfahren der Hauptschließkante entwickelt. Dieses ist die Grundlage für die Kraftmessung, die unsere Monteure durchführen. Aufgrund der festgestellten Werte wird entschieden, ob die Prüfplakette erteilt werden darf. Liegen die Werte außerhalb der Norm, werden wir Empfehlungen zur Um- oder Nachrüstung aussprechen.

 

Da die Kraftmessung mit einem kostspieligen Messgerät und mehr  zeitlichem Aufwand erfordert, berechnen wir hierfür eine Zusatzgebühr von 25,00 €/Tor. Wir werden unsere Wartungen ab sofort nach den gesetzlich vorgeschrieben Normen inkl. der geforderten Kraftmessung durchführen.

 

So funktioniert die Kraftmessung

 

Merkblatt BVT